Was kann der Kündigungsbutton?

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Der „Kündigungsbutton“ ist eine neue Funktion, die in Deutschland eingeführt wurde, um es Verbrauchern zu erleichtern, ihre Verträge mit Unternehmen online zu kündigen. Diese Regelung ist seit dem 01.07.2022 gesetzlich vorgeschrieben. Mit Kündigungsbutton können Verbraucher ihre Verträge einfach und schnell über eine Online-Plattform kündigen, ohne sich um weitere Formalitäten kümmern zu müssen.

Welche Verträge können über den Kündigungsbutton gekündigt werden?

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge (FGG) in Deutschland regelt die Kündigung von Verbraucherverträgen, die online abgeschlossen wurden. Dies betrifft Verträge, die über das Internet, per E-Mail, Telefon oder SMS abgeschlossen wurden. Es gilt für eine Vielzahl von Langzeitverträgen, wie zum Beispiel:

  • Online-Abos,
  • Mitgliedschaften,
  • Versicherungen,
  • Handyverträge,
  • Streamingdiensten,
  • Online-Partnerbörsen
  • Strom- oder Gasverträge,

Es ist jedoch zu beachten, dass bei Langzeitverträgen (z.B. Energieverträge) in der Regel besondere Kündigungsfristen gelten, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens festgelegt sind.

Wo findet man in der Regel den Kündigungsbutton?

Der „Kündigungsbutton“ befindet sich in der Regel auf der Website des Unternehmens, bei dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Er kann entweder auf der Startseite oder unter „Mein Konto“ oder „Meine Verträge“ zu finden sein. In jedem Fall muss der Button leicht erreichbar sein.
Alternativ: Es kann auch ein Link in der Bestätigungs- oder Willkommens-E-Mail enthalten sein, die nach Abschluss des Vertrags verschickt wird.
Wenn man Schwierigkeiten hat den Kündigungsbutton zu finden, kann man auch den Kundenservice kontaktieren und nach dem Weg fragen.

Was passiert, wenn der Button auf der Internetseite fehlt?

Wenn ein Unternehmen, das Verbraucherverträge online abschließt, keinen „Kündigungsbutton“ auf seiner Website bereitstellt, verstößt es gegen das Gesetz für faire Verbraucherverträge (FGG) in Deutschland. Das bedeutet, dass Verbraucher dann nicht in der Lage sind, ihre Verträge einfach und schnell online zu kündigen. Die Konsequenz: Der Verbraucher kann die mit dem Unternehmer abgeschlossene Verträge jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden.

In diesem Fall kann der Verbraucher die Kündigung in Textform an das Unternehmen übermitteln (z.B. per E-Mail oder Brief) und das Unternehmen muss dann eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zusenden.

Wenn sich ein Verbraucher durch das Fehlen des Kündigungsbuttons benachteiligt fühlt oder Schwierigkeiten beim Kündigen hat, kann er sich an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass die Aufsichtsbehörde tätig werden kann und Unternehmen, die gegen das FGG verstoßen, sanktioniert werden können.

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